Firmenbuchnummer: FN 486273
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VAT-ID: ATU73215068
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Letztes Update: 22.08.2018
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche, gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem „Auftraggeber“ einerseits und der „Auftragnehmerin“ Hypest Hive GmbH, FN 486273h, Dürndorfergasse 24, 2460 Bruck an der Leitha, aus der Beauftragung von Dienstleistungen sowie der Nutzung der Online-Services der Auftraggeberin, derzeit abrufbar gehalten unter hypesthive.com, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AAB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. AGB des Auftraggebers widerspricht die Auftraggeberin hiermit ausdrücklich.
(3) Änderungen der AAB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten (für zukünftige Aufträge) als vereinbart, wenn er den geänderten AAB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
(4) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zielen auf Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des KSchG ab.
(1) Die Auftragnehmerin betreibt eine Online-Plattform („Plattform“), auf der der Auftraggeber als Werbetreibender „Influencer-Marketing“-Dienstleistungen im Rahmen von Werbe-Partnerschaften beauftragen kann. Beim Influencer-Marketing handelt es sich um eine Form des Online-Marketings, bei der die Werbekunden gezielt Meinungsmacher („Influencer“) in ihre Marktkommunikation einbinden und deren Reichweite und Einfluss für Werbezwecke nutzen.
(2) Der Sub-Auftragnehmer ist ein Influencer, der seine Reichweite in und seinen Einfluss über Online-Medien verwerten will. Der Sub-Beauftragung des Influencers liegen die „Allgemeinen Auftragsbedingungen Influencer“ der Auftragnehmerin zugrunde.
(3) Vertragsgegenständlich ist die Subbeauftragung des Influencers über die Plattform der Auftragnehmerin auf der Grundlage dieser AAB.
(1) Kennzeichenrechte: Besteht der Auftrag nicht in der Schaffung eines Kennzeichens (Marke), so sind die Auftragnehmerin und der Influencer nicht verpflichtet, das Kennzeichen des Auftraggebers auf allfällige Konflikte hin zu überprüfen.
(2) Urheberrechte an zur Verfügung gestelltem Content: Der Auftragnehmerin und den Influencern ist es bei vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten (z. B. Fotos, Texte, Grafiken, Logos, Musik) nicht möglich, diese auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Es obliegt dem Auftraggeber, das Rechteclearing für derartige zur Verfügung gestellte Inhalte selbst zu betreiben.
(3) Risikohinweise: Weist die Auftragnehmerin oder der Influencer den Auftraggeber konkret darauf hin, dass mit einer Werbe-Partnerschaft ein konkretes Risiko einhergeht oder Rechte Dritter oder Gesetze verletzt werden könnten, und lässt sich der Auftraggeber auf dieses Risiko ein, so gilt als vereinbart und wird angenommen, dass die Auftragnehmerin ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.
(1) Die Auftragnehmerin lädt den Auftraggeber durch Bereitstellung einer Abfragemaske einladen, sich kostenlos für die Nutzung der Plattform zu registrieren.
(2) Der Auftraggeber hat zu diesem Zweck die vorgesehene Abfragemaske vollständig und richtig auszufüllen und ausdrücklich die AAB in der gültigen Fassung zu akzeptieren. Die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Daten sind vom ihm während des aufrechten Registrierungsverhältnisses aktuell zu halten.
(3) Mit der Registrierung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot zur Nutzung der Plattform, das von der Auftraggeberin durch Übermittlung einer Registrierungsbestätigung per E-Mail angenommen werden kann.
(4) Die Registrierung ermöglicht es dem Auftraggeber, bei der Auftragnehmerin Dienstleistungen von Dienstleistern in Form von Werbe-Partnerschaften zu buchen; die Influencer werden dabei für die Auftragnehmerin aufgrund eines eigenen (Sub-)Auftragsverhältnisses tätig.
(5) Dem Auftraggeber obliegt die Sicherung und Geheimhaltung der Zugangsdaten zu seinem personalisierten Bereich.
(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Angebot des Nutzers zur Freischaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(7) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Services durch die Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Service jederzeit (ganz oder teilweise) einzustellen, zu adaptieren oder kostenpflichtig zu stellen.
(1) Der Auftraggeber beauftragt die Auftragnehmerin mit der Durchführung der von den Influencern angebotenen Werbe-Partnerschaft auf der Grundlage von Einzelaufträgen.
(2) Die Angebote der Auftraggeberin sind freibleibend und unverbindlich.
(3) Mit der Einzelbestellung einer bestimmten Dienstleistung erklärt der Auftraggeber sein bindendes Angebot.
(4) Die Auftragnehmerin kann die Einzelbestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder unmittelbare Ausführung der Leistung annehmen, womit der Vertrag jeweils rechtswirksam zustande kommt, oder diese – auch ohne Angabe von Gründen oder gegebenenfalls teilweise – ablehnen.
(5) Der konkrete Auftragsinhalt wird durch in der Auftragsbestätigung verbindlich definiert; mündliche Erklärungen von Mitarbeitern der Auftragnehmerin oder dem Influencer binden die Auftragnehmerin nicht.
(6) Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so müssen Einwendungen dagegen vom Auftraggeber binnen 3 Arbeitstagen erhoben werden, widrigenfalls der Auftrag im Umfang der Auftragsbestätigung als erteilt gilt.
(7) Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
(8) Die Einzelaufträge werden im Einzelnen den Influencer, die Werbe-Partnerschaftsdetails, den Werbe-Partnerschaftszeitraum und das Honorar ausweisen.
(9) Die erteilten Einzelaufträge führen die Auftragnehmerin und der Influencer (als Sub-Auftragnehmer) in eigener Verantwortung aus. Die vertragsgegenständlichen Leistungen des Einzelauftrages sind die Vorbereitung, Abhaltung und Nachbereitung (Reporting) der gebuchten Werbe-Partnerschaft durch den Influencer.
(1) Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin.
(2) Alle Leistungen der Auftraggeberin oder des Influencers sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm bis zum zweitfolgenden Arbeitstag freizugeben. Ohne Widerspruch oder mit ausdrücklicher Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
(3) Der Auftraggeber wird der Auftragnehmerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Auftragnehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
(4) Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.
(5) Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte keine Rechte Dritter, insb. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Kennzeichen-, Marken- und Designrechte, oder geltende Rechtsnormen, insb. das UWG, das UGB, das MedienG, die DSGVO, das DSG oder das StGB, verletzen
(6) Der Auftraggeber garantiert darüber hinaus, sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt und ein Rechteclearing vorgenommen zu haben. Soweit der Auftraggeber von generellen Werbebeschränkungen betroffen ist (zB Arzneimittel, Tabakwaren, Alkohol, Glücksspiel) oder spezifische gesetzliche Auflagen für die Inhalte bestehen (zB gemäß GlBG, EAVG, Immobilienmaklerverordnung), ist er zu entsprechend erhöhter Sorgfalt hinsichtlich Gestaltung und Kontrolle übermittelter Sujets verpflichtet.
(7) Bei der Veranstaltung von Gewinnspielen weist die Auftragnehmerin den Auftraggeber auf deren allfällige Glücksspielabgabepflicht gemäß § 58 Abs. 3 GlSpG hin.
(8) Die Auftragnehmerin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggeber - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Auftragnehmerin schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Verhinderungsfall des gebuchten Influencers einen anderen Influencer mit gleichem Einfluss und gleicher Reichweite zu beauftragen. Die Auftragnehmerin wird diesen anderen Influencer sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche Qualifikation verfügt.
(2) Die Beauftragung von Influencern erfolgt im eigenen Namen der Auftragnehmerin.
(1) Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, als unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind von der Auftragnehmerin schriftlich zu bestätigen.
(2) Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Auftragnehmerin oder des Influencers aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.
(3) Befindet sich die Auftragnehmerin in Verzug, so kann der der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Auftragnehmerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
(1) Dem Auftraggeber steht es frei, die Werbe-Partnerschaft bis 21 Tage vor dem geplanten Beginn kostenfrei abzusagen. Die Auftragnehmerin ist davon unverzüglich per E-Mail zu verständigen; ihr Honoraranspruch entfällt diesfalls gänzlich.
(2) Auch nach Beginn der Werbe-Partnerschaft steht dem Auftraggeber das Recht zu, die noch offenen Teile der Werbe-Partnerschaft zu stornieren. Diesefalls steht der Auftragnehmerin das Honorar für die bereits ausgeführten Leistungen anteilig zu.
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird das Honorar monatlich zum Monatsersten des Folgemonats für das abgelaufene Monat abgerechnet. Das Honorar ist binnen 21 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
(2) Soferne nichts anderes vereinbart wurde, entspricht das Honorar 110% des vom Influencer für seine Werbe-Partnerschaft angegebenen und vereinbarten Nettopreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger sonstiger gesetzlicher Abgaben.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
(4) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe (§ 456 UGB). Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, der Auftragnehmerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 25,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
(5) Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Auftragnehmerin sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
(6) Weiters ist die Auftragnehmerin im Verzugsfall nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
(7) Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Auftragnehmerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
(8) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
(9) Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf Kosten und Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, eingehende Zahlungen zuerst auf die älteste Forderung anzurechnen.
(1) Die Auftragnehmerin räumt der Auftraggeberin mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars an dem bestellten Content die im Auftrag näher vereinbarten Rechte ein. Folgende Rechteeinräumungen sind standardmäßig vorgesehen:
(2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gesonderte Rechteeinräumungen zu vereinbaren.
(3) Sind Rechteinräumungen vertragsgegenständlich, so sind sie mit dem Honorar des Einzelauftrages vollständig abgegolten.
(1) Die Auftragnehmerin leistet für ihre entgeltlichen Dienstleistungen Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.
(2) Für unentgeltliche Leistungen der Auftragnehmerin aus dem Registrierungsverhältnis besteht keine Gewährleistungsverpflichtung.
(3) Die Haftung der Auftragnehmerin sowie die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die die Auftragnehmerin zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute.
(4) Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Auftragnehmerin Handlungen oder Unterlassungen der Influencer außerhalb des vertragsgegenständlichen Leistungsbezugs nicht zuzurechnen sind und die Auftragnehmerin für diese nicht vertragsgegenständlichen Handlungen oder Unterlassungen keine Haftung trifft.
(5) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin verfallen in sechs Monaten nach dem Werbe-Partner Schaftsende.
(6) Die Auftragnehmerin erbringt sämtliche Services jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Die Auftragnehmerin leistet daher für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Services oder der Kommunikation mit dem Auftraggeber keine Gewähr.
(7) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die von der Auftragnehmerin angebotenen Services auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Services ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Netzdienste abhängig. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verpflichtung, die angebotenen Services unterbrechungsfrei und jederzeit online abrufbar zu halten.
(8) Aus Gründen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Auftraggeberin oder wegen Wartungsarbeiten kann es zu einer kurzfristigen Beschränkung der Services kommen.
(9) Der Auftraggeber ist zur Inanspruchnahme der Services jeweils auf eigene Gefahr und Kosten berechtigt und verpflichtet, hierbei nur geeignete technische Vorrichtungen einzusetzen. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, die Services nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
(10) Soweit die Auftragnehmerin auf ihrer Plattform mit Links den Zugang zu Online-Services dritter Personen ermöglicht, ist sie für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die Auftragnehmerin macht sich die verlinkten Inhalte nicht zu eigen.
(1) Das Registrierungsverhältnis, denen diese Allgemeinen Auftragsbedingungen zugrunde liegen, kann von jeder Vertragspartei zum Ende des letzten Einzelauftrages, sonst mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beendet werden.
(2) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen findet auf Einzelaufträge, die innerhalb der Laufzeit erteilt wurden, jedenfalls noch Anwendung.
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über ihr im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten der Auftraggeberin auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren und diese Daten nicht für eigene Zwecke zu nutzen. Sie hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu befolgen.
(2) Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, auch nach Beendigung des Rahmenvertrages der Auftraggeberin über alle Einzelheiten der Auftragserfüllung auf Verlangen unverzüglich Auskunft zu erteilen.
(1) Der Datenverarbeitung durch die Auftraggeberin liegt die umfangreiche Datenschutzinformation zugrunde Privacy Policy
(1) Die Auftragnehmerin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
(1) Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
(1) Auf dieses Vertragsverhältnis und die darauf aufbauenden Einzelaufträge findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung.
(2) Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
(3) Der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in 1010 Wien.
Letztes Update: 22.08.2018
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche, gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem „Auftraggeber“ einerseits und der „Auftragnehmerin“ Hypest Hive GmbH, FN 486273h, Dürndorfergasse 24, 2460 Bruck an der Leitha, aus der Beauftragung von Dienstleistungen sowie der Nutzung der Online-Services der Auftraggeberin, derzeit abrufbar gehalten unter hypesthive.com, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AAB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. AGB des Auftragnehmers widerspricht die Auftraggeberin hiermit ausdrücklich.
(3) Änderungen der AAB werden dem Auftragnehmer bekannt gegeben und gelten (für zukünftige Aufträge) als vereinbart, wenn er den geänderten AAB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftragnehmer in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
(1) Die Auftraggeberin betreibt eine Online-Plattform („Plattform“), auf der Werbekunden „Influencer-Marketing“-Dienstleistungen im Rahmen von Werbe-Partnerschaften beauftragen können. Beim Influencer-Marketing handelt es sich um eine Form des Online-Marketings, bei der die Werbekunden gezielt Meinungsmacher („Influencer“) in ihre Marktkommunikation einbinden und der Reichweite und Einfluss für Werbezwecke nutzen.
(2) Der Auftragnehmer ist ein Influencer, der seine Reichweite in und seinen Einfluss über Online-Medien verwerten will.
(3) Vertragsgegenständlich ist die (auch wiederholte) Einzelbeauftragung des Auftragnehmers durch die (wiederum vom Werbekunden beauftragten) Auftraggeberin auf der Grundlage dieser AAB.
(4) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der ihn treffenden (insbesondere steuer-, abgaben-, sozialversicherungs-, medien-, wettbewerbs- und werbe-)rechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich. Durch den Einzelauftrag wird insbesondere kein Dienstverhältnis begründet.
(1) Die Auftraggeberin lädt den Auftragnehmer durch Bereitstellung einer Abfragemaske einladen, sich kostenlos für die Nutzung der Plattform zu registrieren.
(2) Der Auftragnehmer hat zu diesem Zweck die vorgesehene Abfragemaske vollständig und richtig auszufüllen und ausdrücklich die AAB in der gültigen Fassung zu akzeptieren. Die vom Auftragnehmer bekannt gegebenen Daten sind vom ihm während des aufrechten Registrierungsverhältnisses aktuell zu halten.
(3) Mit der Registrierung erklärt der Auftragnehmer verbindlich sein Vertragsangebot zur Nutzung der Plattform, das von der Auftraggeberin durch Übermittlung einer Registrierungsbestätigung per E-Mail angenommen werden kann.
(4) Dem Auftragnehmer obliegt die Sicherung und Geheimhaltung der Zugangsdaten zu seinem personalisierten Bereich.
(5) Die Auftraggeberin ist berechtigt, das Angebot des Nutzers zur Freischaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(6) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Services durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Service jederzeit (ganz oder teilweise) einzustellen, zu adaptieren oder kostenpflichtig zu stellen.
(1) Die Registrierung ermöglicht es dem Auftragnehmer, Werbekunden seine Influencer-Dienstleistungen in Form von Werbe-Partnerschaften anzubieten.
(2) Der Auftragnehmer ist bei der Definition der von ihm angebotenen Werbe-Partnerschaften und der Preissetzung frei.
(1) Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer höchstpersönlich und auf der Grundlage von Einzelaufträgen mit der Durchführung der von ihm angebotenen Werbe-Partnerschaft, nachdem die Auftraggeberin selbst durch einen Werbekunden mit der Erbringung der Leistungen beauftragt wurde.
(2) Die Einzelaufträge werden im Einzelnen den Werbekunden, die Werbe-Partnerschaftsdetails, den Werbe-Partnerschaftszeitraum und das Honorar ausweisen.
(3) Die vertragsgegenständlichen Leistungen des Einzelauftrages sind die Vorbereitung, Abhaltung und Nachbereitung (Reporting) der gebuchten Werbe-Partnerschaften.
(4) Die erteilten Einzelaufträge führt der Auftragnehmer in eigener Verantwortung aus. Der Auftragnehmer leistet der Auftraggeberin Gewähr für die mängelfreie Erfüllung des Auftrages/Werkvertrages.
(5) Der Auftragnehmer unterliegt – mit Ausnahme von sachlichen Weisungen - keinem Weisungsrecht; er ist auch nicht in die Organisation der Auftraggeberin eingebunden.
(6) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen unter Einsatz seiner eigenen Betriebs- und Hilfsmittel. Der Einsatz dieser Betriebs- und Hilfsmittel wird nicht gesondert entlohnt.
(7) Der Auftragnehmer unterliegt keinem Konkurrenzverbot. Er darf daher auch anderen Auftraggebern Werbedienstleistungen anbieten, soweit er dabei die Branchenexklusivität wahrt (siehe dazu Punkt 6 der AAB).
(8) Der Auftragnehmer wählt seinen Tätigkeitsort für seine Leistungen nach seinem freien Ermessen.
(1) BRANCHENEXKLUSIVITÄT: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, werbende Tätigkeiten (im weitesten Sinne) für mit dem Werbekunden konkurrierende Unternehmen zu unterlassen.
(2) NACHTEILIGE ÄUSSERUNGEN: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Werbe-Partnerschaftszeitraum und 12 Monate danach rufschädigende oder wirtschaftlich nachteilige Behauptungen über den Werbekunden oder dessen Waren/Dienstleistungen („Produkte“) zu unterlassen.
(3) RECHTECLEARING: Der Auftragnehmer ist ausdrücklich dafür verantwortlich, dass dritte Personen, die in der Werbe-Partnerschaft gezeigt werden oder deren Leistungen in die Werbe-Partnerschaft einfließen (insbesondere Fotografien, Videos, Musik usw.), dafür schriftlich (E-Mail genügt) ihr Einverständnis geben und darin der werblichen Nutzung zustimmen. Die unterzeichneten Einverständniserklärungen sind über Aufforderung der Auftraggeberin zu übermitteln.
(4) RECHTSKONFORMITÄT: Der Auftragnehmer garantiert der Auftraggeberin, während des Werbe-Partnerschaftszeitraums im Rahmen der Werbe-Partnerschaft und auch außerhalb keinen Content zu verbreiten, dessen Abrufbarhaltung oder Verbreitung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte) verletzt. Ausdrücklich untersagt ist in diesem Zeitraum die Verbreitung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Contents.
(5) ENTFALL DES HONORARANSPRUCHS: Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß diesem Punkt 6. der AAB seine Leistungen für den Werbekunden und damit auch die Auftraggeberin wertlos machen. Eine Verletzung dieser Bestimmungen lässt daher den Honoraranspruch für die gesamte Werbe-Partnerschaft entfallen. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor.
(6) SCHADENERSATZ:Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftraggeberin, den Werbekunden und deren Leute hinsichtlich berechtigter Ansprüche, die aus der Veröffentlichung seines Contents resultieren, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten; dies umfasst auch die Kosten einer notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverteidigung.
(1) Der Auftraggeberin steht es frei, die Werbe-Partnerschaft bis 14 Tage vor dem geplanten Beginn kostenfrei abzusagen. Der Auftragnehmer ist davon unverzüglich per E-Mail zu verständigen; sein Honoraranspruch entfällt diesfalls gänzlich.
(2) Auch nach Beginn der Werbe-Partnerschaft steht dem Werbekunden und damit auch der Auftraggeberin das Recht zu, die noch offenen Teile der Werbe-Partnerschaft zu stornieren. Diesefalls steht dem Auftragnehmer das Honorar für die bereits ausgeführten Leistungen anteilig zu.
(1) Der Auftragnehmer räumt der Auftraggeberin mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars an dem bestellten Content die im Auftrag näher vereinbarten Rechte ein. Folgende Rechteeinräumungen sind standardmäßig vorgesehen:
(2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gesonderte Rechteeinräumungen zu vereinbaren.
(3) Sind Rechteinräumungen vertragsgegenständlich, so sind sie mit dem Honorar des Einzelauftrages vollständig abgegolten.
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, entspricht das Honorar 90% des vom Auftragnehmer für seine Werbe-Partnerschaft angegebenen und vereinbarten Nettopreises zuzüglich (soferne anzuwenden) der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die einlangenden Zahlungen des Werbekunden dem Auftragnehmer monatlich bis zum Monatsfünfzehnten des Folgemonats für das abgelaufene Monat bekannt gegeben und der Auftragnehmer so zur Rechnungslegung eingeladen. Das Honorar des Auftragnehmers ist sodann binnen 30 Tagen nach Einlangen der Rechnung zur Zahlung fällig.
(3) Die Auftraggeberin bietet dem Auftragnehmer an, die Abrechnung in Form von Gutschriften durchzuführen. Erfolgt die Abrechnung in Form von Gutschriften durch die Auftraggeberin, so besteht zwischen den Vertragsparteien im Sinne des § 11 Abs 8 Z 2 UStG darüber Einverständnis, dass die Leistung mit einer Gutschrift abgerechnet wird.
(4) Den Auftragnehmer trifft die Obliegenheit, die Gutschrift im Hinblick auf die Einhaltung seiner steuerlichen Verpflichtungen zu überprüfen. Er hat Gutschriftenreklamationen binnen 8 Wochen ab Ausstellungsdatum (einlangend) schriftlich geltend zu machen.
(5) Für den Fall des Verzugs vereinbaren die Vertragsparteien Verzugszinsen von 6 % p.a.
(1) Die im vorliegenden Vertrag vereinbarten Beträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer oder ähnlicher Steuern, soweit der Auftragnehmer in Österreich ansässig ist. Die Auftraggeberin wird die Abrechnung im Gutschriftsweg vornehmen.
(2) Wenn der Auftragnehmer in einem anderen Land der Europäischen Union (außer Österreich) ansässig ist, verstehen sich die im vorliegenden Vertrag vereinbarten Beträge exklusive Umsatzsteuer oder ähnlicher Steuern. Die Auftraggeberin bezieht die vertragsgegenständliche Leistung unter Verwendung ihrer österreichischen UID-Nummer: ATU73215068. Die Steuerschuld geht auf die Auftraggeberin über (Reverse-Charge). Die Auftraggeberin stellt eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer aus.
(3) Wenn der Auftragnehmer in einem Drittland (außerhalb der Europäischen Union) ansässig ist, stellt die Auftraggeberin eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer aus. Falls die erbrachte Leistung im Land des Auftragnehmers der Umsatzsteuer unterliegt, hat dies der Auftragnehmer der Auftraggeberin mitzuteilen und sind die im vorliegenden Vertrag vereinbarten Zahlungsbeträge inklusive Umsatzsteuer und ähnlicher Steuern zu verstehen.
(4) Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass nach nationalem österreichischen Einkommensteuerrecht Zahlungen für im vorliegenden Vertrag geregelte Leistungen in Österreich der Quellensteuer unterliegen und dass die Auftraggeberin verpflichtet ist, diese Steuer von der Zahlung an den Auftragnehmer einzubehalten und an die österreichischen Steuerbehörden abzuführen. Der Auftragnehmer hat daher nur Anspruch auf Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung abzüglich der einzubehaltenden österreichischen Quellensteuer.
(5) Sofern zwischen Österreich und dem Ansässigkeitsstaat des Auftragnehmers ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, wird die Auftraggeberin dieses DBA anwenden und Quellensteuer zum reduzierten Steuersatz aufgrund des oben angeführten DBA einbehalten, vorausgesetzt der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin rechtzeitig (d.h. spätestens im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung) die erforderlichen Dokumente zum Nachweis der Inanspruchnahme der Begünstigung des DBA zur Verfügung. Diese Dokumente umfassen jedenfalls eine Ansässigkeitsbestätigung gemäß den Anforderungen des österreichischen Finanzministeriums (derzeit Formular „ZS-QU“), welche vom Auftragnehmer ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet sowie mit einer Bestätigung der Ansässigkeit des Auftragnehmers durch die zuständige ausländische Steuerbehörde versehen sein muss.
(6) Im Fall laufender oder mehrfacher Zahlungen bedeutet rechtzeitig zur Verfügung stellen dieser Dokumente, dass der Auftragnehmer die notwendigen oben angeführten Dokumente spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit der ersten Zahlung erhält. Über die Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer jährlich (anschließend an das Ausstellungsdatum der ersten Ansässigkeitsbestätigung) weitere Ansässigkeitsbestätigungen (Formular „ZS-QU“) zur Verfügung zu stellen.
(7) In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für sämtliche an die jeweils zuständigen Steuerbehörden abzuführenden Steuerbeträge (inklusive Zinsen und Strafen), die sich aufgrund der im vorliegenden Vertrag erbrachten Leistungen und den damit verbundenen Zahlungen ergeben.
(1) Jede Vertragspartei leistet für ihre entgeltlichen Dienstleistungen Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.
(2) Für unentgeltliche Leistungen der Auftraggeberin aus dem Registrierungsverhältnis besteht keine Gewährleistungsverpflichtung.
(3) Die Haftung der Auftraggeberin sowie die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die die Auftraggeberin zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute.
(4) Die Auftraggeberin erbringt sämtliche Services jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Die Auftraggeberin leistet daher für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Services oder der Kommunikation mit dem Auftragnehmer keine Gewähr.
(5) Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die von der Auftraggeberin angebotenen Services auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Services ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Netzdienste abhängig. Die Auftraggeberin übernimmt keine Verpflichtung, die angebotenen Services unterbrechungsfrei und jederzeit online abrufbar zu halten.
(6) Aus Gründen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Auftraggeberin oder wegen Wartungsarbeiten kann es zu einer kurzfristigen Beschränkung der Services kommen.
(7) Der Auftragnehmer ist zur Inanspruchnahme der Services jeweils auf eigene Gefahr und Kosten berechtigt und verpflichtet, hierbei nur geeignete technische Vorrichtungen einzusetzen. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die Services nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
(8) Soweit die Auftraggeberin auf ihrer Plattform mit Links den Zugang zu Online-Services dritter Personen ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die Auftraggeberin macht sich die verlinkten Inhalte nicht zu eigen.
(1) Das Registrierungsverhältnis, denen diese Allgemeinen Auftragsbedingungen zugrunde liegen, kann von jeder Vertragspartei zum Ende des letzten Einzelauftrages, sonst mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beendet werden.
(2) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen findet auf Einzelaufträge, die innerhalb der Laufzeit erteilt wurden, jedenfalls noch Anwendung.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten der Auftraggeberin und des Werbekunden auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren und diese Daten nicht für eigene Zwecke zu nutzen. Er hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu befolgen.
(2) Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, auch nach Beendigung des Einzelauftrages der Auftraggeberin über alle Einzelheiten der Auftragserfüllung auf Verlangen unverzüglich Auskunft zu erteilen.
(3) Sämtliche Unterlagen und Gegenstände, die dem Auftragnehmer von der Auftraggeberin oder dem Werbekunden im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit übergeben werden, sind nach Beendigung des Einzelauftrages unverzüglich zurückzugeben. Dem Auftragnehmer steht in Bezug auf diese Gegenstände kein Zurückbehaltungsrecht zu.
(1) Der Datenverarbeitung durch die Auftraggeberin liegt die umfangreiche Datenschutzinformation zugrunde Privacy Policy
(1) Die Auftraggeberin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftragnehmers berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftragnehmer bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
(1) Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
(1) Auf dieses Vertragsverhältnis und die darauf aufbauenden Einzelaufträge findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung.
(2) Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
(3) Der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in 1010 Wien.
(1) Zusätzlich falls die YouTube Anbindung genützt wird stimmen Nützer ebenfalls den Konditionen von YouTube zu https://www.youtube.com/t/terms
Last updated: 29.01.2019
Für Hypest Hive, ist deine Privatsphäre sehr wichtig. Deshalb haben wir eine Privacy Policy zur Verfügung gestellt die dir einen genauen Überblick geben soll wie wir deine Daten verarbeiten und was mit ihnen passiert. Bitte nimm dir einen Moment Zeit das zu lesen und falls du Fragen hast oder etwas unklar ist, kontaktiere uns einfach.
Online Plattform zur Zusammenführung von Werbetreibenden und Influencern zum Zwecke des Influencer-Marketings
Hypest Hive GmbH, FN 486273h
Dürndorfergasse 24
2460 Bruck an der Leitha
Email: [email protected]
Mohamed Ghanim, Geschäftsführer, Email: [email protected]
David Eibensteiner, CTO, Email: [email protected]
4.1 der Vertragserfüllung oder -vorbereitung
a) Abrufbarhaltung einer Online-Plattform zur Buchung von Werbedienstleistungen von Influencern zum Zwecke des Influencer-Marketings
b) Veröffentlichung der personenbezogenen Daten des Influencers/Werbetreibenden zum Zweck der Zusammenführung mit der anderen Vertragspartei
c) Präsentation der Dienstleistungen der Influencer an Werbetreibende
d) Bereitstellung von Buchungsmöglichkeiten für die Werbedienstleistungen der Influencer
e) Bereitstellung eines Registrierungsbereichs zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen Influencer, Verantwortlichen und Werbetreibenden
f) Reporting über die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
g) Bereitstellung von Kommunikationskanälen zur Servicierung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses
4.2 des (überwiegenden) berechtigten Interesses:
a) Verbreitung/Ausspielung von (auch werbenden) Informationen für Services im Wege der Direktwerbung („Marketingzwecke“), soweit gesetzlich zulässig
b) Erhaltung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit und der Kundenbindung durch Analyse des Nutzungsverhaltens mit dem Ziel der Verbesserung des Serviceangebotes, dies unter Einsatz von Google-Analytics
c) Bereitstellung von (auch werbenden) Newsletter an Kunden auf der gesetzlichen Grundlage des § 107 Abs 3 TKG mit jederzeitiger Opt-out-Möglichkeit
d) Übermittlung von elektronischen Identifikationsdaten des Nutzers an Drittanbieter, um Inhalte durch Beiträge in sozialen Netzwerken (z.B. YouTube) und anderen Applikationen (z.B. Google Maps) einzubinden.
4.3 der Einwilligung:
a) Bereitstellung von (auch werbenden) Newsletter an Kunden aufgrund einer Einwilligung mit jederzeitiger Opt-out-Möglichkeit
5.1 Vertragserfüllung
a) Online: Die Inanspruchnahme der Online-Services des Verantwortlichen basiert auf einem Vertrag iSd Art 6 Abs 1 lit b DS-GVO1, durch eine Registrierung entsteht ein Registrierungsverhältnis.
b) Abschluss von Werbeaufträgen: Im Falle des Erwerbs von Tickets beruht die Datenverarbeitung des Verantwortlichen auf dem jeweils abgeschlossenen Vertrag und dient diese der Vertragserfüllung (siehe dazu die Ausführungen unter Punkt 4.)
5.2 Zusatzservices: Einwilligung. Für einzelne Services (z.B. Newsletter) holt der Verantwortlich ausdrücklich Einwilligungen vom Kunden ein. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
5.3 Überwiegende berechtigte Interessen (siehe Punkt 7.)
6.1 der IT-Sicherheit: Der Verantwortliche speichert die IP-Adressen von bloßen Besuchern der Website für die Dauer von 7 Tagen, um auf gezielte Angriffe in Form der Überlastung von Servern („Denial of service“-Angriffe) und andere Schädigungen der Systeme abwehren zu können. An dieser Datenverarbeitung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit seiner online bereitgestellten Dienste hat der Verantwortliche ein überwiegendes berechtigtes Interesse (Erwägungsgrund 49 der DSGVO).
6.2 der Informationsverbreitung/Direktwerbung: Der Verantwortliche verarbeitet die Kundendaten (nicht jedoch solche von Kindern oder besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art 9 DSGVO1 („sensible Daten“) auch, um diese zu Zwecken der Direktwerbung für (weitere) Angebote des Verantwortliches zu nutzen. Der Verantwortliche hat an der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung ein berechtigtes Interesse (Erwägungsgrund 47, letzter Satz der DSGVO). Verarbeitet werden dabei ausschließlich jene Kundendaten, über die der Verantwortliche aus einem Vertragsverhältnis verfügt und für die noch die Speicherfrist läuft. Eine Verlängerung der Speicherfrist erfolgt dadurch nicht. Vorrangiges Ziel der Datenverarbeitung ist die Kundengewinnung. Dabei stützt sich der Verantwortliche auf seine konventions- und verfassungsrechtlich geschützte Erwerbsfreiheit (Art. 6 StGG) und Kommunikationsfreiheit (ins. Art 10 EMRK, der auch Werbemaßnahmen schützt) und auf die Rechte
Bei der Nutzung dieser Daten hält der Verantwortliche die kommunikationsrechtlichen Vorgaben, insbesondere § 107 TKG, ein.
Informationsverbreitung/Werbung: Der Verantwortliche informiert, dass er die personenbezogenen Daten des Kunden auch zu Zwecken der Informationsverbreitung/Direktwerbung verarbeitet. Damit will der Verantwortliche über eigene Services informieren und diese bewerben. Es besteht keine Unvereinbarkeit mit dem Zweck der ursprünglichen Datenerhebung. Der Kunde kann gegen die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung jederzeit und ohne Angabe von Gründen Widerspruch einlegen.
Der Verantwortliche nimmt keine Bewertung von persönlichen Aspekten des Kunden vor.
Den Kunden trifft bei der Nutzung der Services keine Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Bei der Registrierung besteht die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Kontaktdaten; diese Daten sind im aufrechten Registrierungsverhältnis aktuell zu halten.
Der Kunde unterliegt keiner automatisierten Entscheidung, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet.
11.1 von Kunden bekannt gegeben
11.2 vom Verantwortlichen zusätzlich erhoben
11.3 vom Verantwortlichen zusätzlich erhoben über die YouTube API Services
11.3.1 Diese Anwendung nützt die YouTube Api Services um folgende Daten nach Einwilligung zu erhalten
11.3.2 Speicherung der verwendeten Daten der YouTube Api
11.3.2 Der Zugriff auf diese Daten, sowie die YouTube Api Daten kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden über folgenden Link: https://security.google.com/settings/security/permissions
Quelle: E-Mail-Versand: “Mailchimp”: The Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce de Leon Ave NE, Suite
5000, Atlanta, GA 30308 USA
Datenarten: IP Standort, bevorzugter E-Mail Client, Quelle der Anmeldung, Kampagnendetails (Empfang,
Öffnung, Klick)
Quelle: nach ausdrücklicher Einwilligung: Social-Media-Kanäle der Influencer (Twitch, YouTube,
Instagram, Facebook, Twitter)
Datenarten: Angaben zu den absoluten Zahlen der Follower, sowie Nutzerstatistiken
13.1 Kern der vertraglichen Tätigkeit des Verantwortlichen ist es, die Daten der Influencer und der Werbetreibenden auf der Plattform zu veröffentlichen, wodurch es zu einer Offenlegung dieser Daten gegenüber registrierten Kunden kommt.
13.2 Einbindung von Services von Drittanbietern in die Plattform: Übermittlung von elektronischen Identifikationsdaten, insbesondere IP-Adresse:
13.3 Auftragsdatenverarbeiter:
Der Verantwortliche behält sich den Einsatz weiterer Auftragsdatenverarbeiter ausdrücklich vor. Diese werden sodann in der auf den Einsatzbeginn folgenden Aktualisierung der Datenschutzinformation ausgewiesen. Diese Datenverarbeitungen der Auftragsdatenverarbeiter finden unter der Verantwortung des Verantwortlichen statt.
Folgende Daten werden im Zuge der Datenverarbeitung an Staaten außerhalb der EU übermittelt:
Land: USA
Anwendung: Google (EU-US-Privacy-Shield)
Datenarten:
Google Analytics: anonymisierte IP-Adresse, Websitetitel, browserspezifische Informationen,
Informationen über die Websitenutzung,
Google Maps: elektronische Identifikationsdaten
Land: USA
Anwendung: Mailchimp (EU-US-Privacy-Shield)
Datenarten: E-Mail-Adresse, Name
Land: USA
Anwendung: Stripe (EU-US-Privacy-Shield)
Datenarten: Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsinformation.
Der Verantwortliche informiert, dass er zu Zwecken der Werbung und der Kommunikation mit den Kunden in
Social-Media-Kanälen eigenständige Onlineauftritte abrufbar hält. Bei diesen Onlineauftritten können die
Daten des Kunden außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden, wodurch ein erhöhtes Risiko auf
Verletzung des Datenschutzes besteht. Die Betreiber der Social-Media-Kanäle haben sich, soweit sie in den
USA ansässig sind, größtenteils dem EU-US-Privacy-Shield unterstellt.
Diese Onlineauftritte werden in der technischen Umgebung des jeweiligen Social-Media-Betreibers abrufbar
gehalten. Die Social-Media-Betreiber nutzen den Besuch des Onlineauftritts durch den Kunden sodann für
eigene Zwecke, insbesondere um (interessensbasierte) Werbung auszuspielen. Die Social-Media-Betreiber nutzen
den Besuch, um „Cookies“ am Endgerät des Kunden abzulegen, bereits vorhandene Cookies/Identifier auszulesen,
aus dem Nutzungsverhalten auf Interessen des Kunden zu schließen und damit das zum Kunden oder Identifier
angelegte Nutzungsprofil anzureichern. Ziel ist dabei die Ausspielung von interessensbasierter Werbung an
den Kunden, die auch auf später besuchten Websites dritter Anbieter erfolgen kann.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt aufgrund der überwiegenden berechtigten
Interessen des Verantwortlichen an den Werbemaßnahmen und der Kundenkommunikation, die durch die
Erwerbsfreiheit (Art 6 StGG) und Kommunikationsfreiheit (ins. Art 10 EMRK, der auch Werbemaßnahmen schützt)
konventions- und verfassungsrechtlich geschützt ist. Sind die Kunden Nutzer der Social-Media-Kanäle, so kann
die Datenverarbeitung auch durch die Einwilligung des Kunden abgedeckt sein.
Der Verantwortliche informiert, dass sie auf die Daten des Kunden keinerlei Zugriff hat. Der Verantwortliche
empfiehlt daher dem Kunden, sich im Falle der Geltendmachung seiner Rechte auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit direkt an den jeweiligen Social-Media-Kanal zu
wenden. Die Nutzer von Social-Media-Kanälen können auch selbst im Bereich ihrer Privacy-Einstellungen
Änderungen vornehmen. Der Verantwortliche unterstützt den Kunden dabei, sollte das erforderlich sein.
Weitergehende Informationen findet der Kunde unter:
Facebook (Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland)
Datenschutzerklärung: https://www.facebook.com/about/privacy/
Opt-Out: https://www.facebook.com/settings?tab=ads und http://www.youronlinechoices.com
Google/YouTube (Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA)
Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy
Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated
Instagram (Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA)
Datenschutzerklärung/ Opt-Out: http://instagram.com/about/legal/privacy/
Twitter (Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA)
Datenschutzerklärung: https://twitter.com/de/privacy
Opt-Out: https://twitter.com/personalization
Pinterest (Pinterest Inc., 635 High Street, Palo Alto, CA, 94301, USA)
Datenschutzerklärung/Opt-Out: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy
LinkedIn (LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland)
Datenschutzerklärung:
https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy?trk=uno-reg-guest-home-privacy-policy
Twitch Interactive, Inc. San Francisco, US (HQ) 225 Bush Street, Suite 900
Datenschutzerklärung: https://www.twitch.tv/p/legal/privacy-policy/
Snapchat Snap Inc. Los Angeles, US, 63 Market St
Datenschutzerklärung: https://www.snap.com/en-US/privacy/privacy-policy/
17.1 Nicht registrierte Kunden: Die personenbezogenen Daten (insb. IP-Adresse) von (nicht registrierten) Websitebesuchern werden zum Zweck der IT-Sicherheit 7 Tage gespeichert und danach gelöscht.
17.2 Rechtsgrundlage Vertragsbeziehung: Die Daten werden vom Verantwortlichen auf Grund der oben genannten Rechtsgrundlage grundsätzlich bis 40 Monate nach Vertragsbeendigung (= 36 Monate mögliche vertragliche Schadenersatzansprüche + max. 4 Monate Zustelldauer einer Klage) personenbezogen verarbeitet und danach (jedenfalls der Personenbezug) gelöscht. Der Registrierungsvertrag endet jedenfalls nach einem Zeitraum von 7 Jahren der Inaktivität und führt zu einer sofortigen Löschung.
17.3 Rechtsgrundlage der gesetzlichen Verpflichtung: Soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Daten, insbesondere gemäß § 132 Abs 1 BAO, besteht, erfolgt eine personenbezogene Datenverarbeitung von abrechnungsrelevanten Daten jedenfalls noch bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (derzeit grundsätzlich 7 Jahre nach dem Ende des Geschäftsjahres des Anfalls).
Grundlage: Art 15 DSGVO „Auskunft“
Inhalt: Der Kunde hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und in welchem Umfang
personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden.
Grundlage: Art 16 DSGVO „Berichtigung“
Inhalt: Der Kunde hat das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten
oder deren Vervollständigung zu verlangen.
Grundlage: Art 17 DSGVO „Löschung“
Inhalt: Der Kunde hat das Recht, zu verlangen, dass die personenbezogenen Daten unverzüglich
gelöscht werden, soferne die in Art 17 Abs 1 DSGVO genannten Gründe erfüllt sind.
Grundlage: Art 18 DSGVO „Einschränkung“
Inhalt: Der Kunde hat das Recht, zu verlangen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
eingeschränkt wird, soferne die in Art 18 Abs 1 DSGVO genannten Gründe erfüllt sind.
Grundlage: Art 20 DSGVO „Datenübertragbarkeit“
Inhalt: Der Kunde hat das Recht, seine bekannt gegebenen personenbezogenen Daten in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Grundlage: Art 21 DSGVO „Widerspruch“
Inhalt: Der Kunde hat das Recht, gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf der
Grundlage des überwiegenden berechtigten Interesses Widerspruch einzulegen.
Grundlage: Art 77 DSGVO § 24 DSG
Inhalt: Jeder Kunde hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist,
dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8-10
A-1080 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: [email protected]